Aktuelles zu den Insolvenzen der Projectgesellschaften der Project Gruppe
Worum geht es aktuell?
Auf der Homepage der Project Investment Gruppe wird veröffentlicht, dass :
"...56 der 118 Projektgesellschaften der Nürnberger PROJECT Immobilien Gruppe haben Insolvenzanträge gestellt. Darunter befinden sich 33 Projektgesellschaften mit laufenden oder nahezu abgeschlossenen Bauprojekten. Bei den übrigen Gesellschaften, die Insolvenzantrag gestellt haben, handelt es sich um reine Grundstücksgesellschaften oder Altgesellschaften, deren Bauprojekte bereits vollständig abgeschlossen sind. Bei den Projektgesellschaften sind keine Arbeitnehmer beschäftigt. Weitere Insolvenzanträge von Projektgesellschaften sollen folgen...."
Was war Gegenstand der Tätigkeit der Projektgesellschaften?
Jede Gesellschaft war gegründet worden für ein Objekt aus dem Bereich Wohnen oder Gewerbe. Die Projekte für die Gewerbeeinheiten belaufen sich bei den insolventen Gesellschaften derzeit auf 3 an der Zahl. Jede Projektgesellschaft ist in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG gegründet und trägt den Namen des Objekts. Bspw.:
PROJECT PG Am Borsigturm 74 Berlin GmbH & Co. KG aber Marketingname : MACHWERK74 Projekt aus dem Bereich Gewerbe
oder
PROJECT PW Albrechtstraße 87 Berlin GmbH & Co. KG aber Marketingname : DAS ALBRECHT
aus dem Bereich Wohnen.
Welche weitere Gesellschaften betroffen sind, sehen Sie, wenn Sie auf diesen Link gehen.
Wir wissen noch nicht, ob diese Insolvenzen auch Auswirkungen haben wird, auf die Kapitalanleger der Fonds, denn diese wurden ja aus den Mieteinnahmen teilweise gefüttert und mit der versprochenen Rendite in Form der Ausschüttungen ausgestattet. Es ist wahrscheinlich das es Auswirkungen geben wird.
Aber was ist mit den Käufern der Objekte?
Der Insolvenzverwalter verspricht Fertigstellung, zu welchen Konditionen ist nicht bekannt. Aber zunächst ist lobenswert, dass das Ziel der Insolvenzen die Fertigstellung der Objekte sein soll.
Welche Optionen haben die Käufer?
Zunächst ist es sinnvoll, dass sich die Käufer pro Objekt zusammenschließen und so ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt wird, mit dem Insolvenzverwalter.
Die Verträge sehen eine Zahlung nach jeweiligen Baufortschritt vor, das schreibt die MaBV gesetzlich vor. Ob die von Ihnen jeweilig geleisteten Zahlungen dem Baufortschritt entsprechen, muss der Insolvenzverwalter prüfen, bzw. Sie durch konkrete Anfragen an diesen. Halten Sie Ihre Zahlungen nach und stellen diese in Vorbereitung zusammen. Die Kaufverträge sehen auch Rücktrittsoptionen vor, ob diese jedoch sinnvoll sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Weitere Probleme und Prüfungen stehen an für die Käufer, die die Kaufverträge durch Darlehen finanziert haben.
Haben Sie bereits den gesamten Kaufpreis gezahlt und sind noch nicht im Grundbuch eingetragen, können Sie die Eintragung ins Grundbuch von dem Insolvenzverwalter verlangen. Welche Gesellschaften dieses betrifft, ist noch nicht bekannt. Gleiches gilt, wenn ein Löschungsanspruch des Käufers besteht auf den teil der Globalgrundschuld, die Ihren Miteigentumsanteil sichert.
Wichtig ist : die Käufer / Eigentümer der Wohnungen haben ein Aussonderungsrecht und müssen ihre Rechte nicht zur Tabelle anmelden. Zu betonen ist, dass aussonderungsberechtigte Gläubiger rechtlich die vermeintlich stärkste Position im Insolvenzverfahren haben, aufgrund ihrer dinglichen Rechtsposition können sie den Gegenstand, an dem ihr Recht besteht, buchstäblich „aus der Masse herausnehmen″ und danach wie gewohnt über ihn verfügen.
In praktischer Hinsicht erhält diese rechtlich starke Position jedoch einige Einschränkungen, die im Einzelfall geprüft werden müssen.
Fazit : derzeit gehen wir davon aus, dass jede Insolvenz eine Gesellschaft erfasst und diese wiederum ein Objekt gebaut hat, an dem eine unterschiedliche Anzahl von Käufern "hängt". Jeder Fall ist ein Einzelfall im Hinblick auf die Zahlungsmodalitäten, die Besicherung der Objekte, eine mögliche Finanzierung des Kaufpreises durch die Anleger u.v.a.m.
Positiv sehen wir, dass der Insolvenzverwalter sich dahingehend geäußert hat, die Verträge zu erfüllen, also fertigzustellen, ggf. mit anderen Investoren. Welche Auswirkungen dieses im Einzelfall hat, werden wir sehen.
Sprechen Sie uns gern im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung an.
Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst. Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:
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