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Anwalt Hilfe - Goldkauf bei der Schweizer Gesellschaft SGT Swiss Gold Treuhand AG -

Worum geht es?

Wir haben dazu bereits veröffentlicht und geben hier ein update. Die Gesellschaft hat teilweise über deutsche Rechtsanwälte Gelder von Anlegern/Investoren eingesammelt, die zum Erwerb von Gold eingesetzt werden sollten, dass wiederum in Schweizer Verwahranstalten gelagert werden sollten (dieses ergibt sich aus den uns vorliegenden Verträgen). Nun bringt die Gesellschaft bei Beendigung der Verträge durch die Anleger und Forderung auf Aushändigung des Goldes vor, dass Gold sei in einer Verwahranstalt in Italien gelagert worden und von der dortigen Staatsanwaltschaft beschlagnahmt?

Folgende Hinweise geben wir:

  •  - wenn vertraglich vereinbart ist, dass Gold erworben wird und in einer Schweizer Verwahranstalt gelagert wird, dann ist dieses Vertragsgrundlage und auch Grundlage der Kaufentscheidung. Wird das Gold überhaupt nicht erworben oder wird es woanders gelagert ist dieses eine Pflichtverletzung und kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
  • - wir haben Kenntnis darüber erlangt, dass die Gesellschaft selbst eine sogenannte Nachlassstundung für 4 Monate beim zuständigen Kantonsgericht beantragt hat und dieses abgelehnt wurde (durch das Gericht), mit der Begründung das eine Überschuldung der Gesellschaft vorliegt. Dagegen wiederum ist durch die Gesellschaft Rechtsmittel eingelegt worden, so dass die Konkurseröffnung zunächst gestoppt wurde.
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  • Was denken wir?   
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  • Wo bleiben die Staatsanwaltschaften? Warum ermitteln diese so langsam?
  • Warum wirken Anwälte bei diesem Kapitalanlagemodell mit, ohne das dieses berufsrechtliche Konsequenzen hat? Wohl aber zivilrechtliche - wir greifen hier an.
  • Warum glauben Investoren, das die Verwahrung von Gold durch einen Dritten sicherer ist, als die eigene Verwahrung?

 

Was machen wir?

Wir stellen Strafantrag und melden die Forderungen beim Konkursgericht an, für den Fall der Eröffnung. Das Gericht muss Kenntnis erlangen über die fälligen Forderungen.

Wir nehmen die Anwälte in Anspruch.

Sie haben Fragen? gern sind wir für Sie da.

 

 

 

 

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