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BodenWert Immobilien AG - neue Hinweise für Anleger aktuell

Worum geht es ?

Wir haben unsere Anleger bereits unterrichtet, dass wir die Schuldnerin angeschrieben haben und die Rückzahlung der fälligen Inhaberschuldverschreibungen angemahnt haben und Auskunft von der Emittentin zu verschiedenen Fragen verlangt. Die Schuldverschreibungen wurden in verschiedenen Serien begeben, die unterschiedlich nummeriert waren und je nach Nummerierung in dem jeweiligen Monat des Jahres fällig wurden. Wir haben bisher keine ausreichende Auskunft erhalten haben um einzuschätzen und zu prüfen, ob die Rückzahlungsansprüche überhaupt erfüllt werden können. Begründung für die nicht erfolgte Rückzahlung der fälligen Inhaberschuldverschreibungen war, dass die Kalo Holding AG an die BodenWert nicht die fälligen Kapitaldienstzahlungen geleistet hat. Wir erinnern uns : die Immobilien, in die die Anleger meinten investiert zu haben, liegen nicht im Aktivvermögen der BodenWert, sondern sind bei der Kalo Holding AG. Diese konnte den Kapitaldienst nicht mehr erbringen, was wiederum zu einem Verzug bei der BodenWert gegenüber den Gläubigern führte - so die Begründung der Emittentin. Das its nicht ganz logisch, denn wenn die Rückzahlung der Inhaberschuldverschreibung von der Bedienung des Kapitaldienstes der Kalo Holding an die Bodenwert abhängig ist, dann ist das Konzept nicht nachhaltig und die Werbeversprechen gegenüber den Anlegern sind nicht erfüllt - die ja bedient werden sollten aus den Mieteinnahmen.

Die Anleger wurden nun aktuell durch die Emittentin angeschrieben, dass die BodenWert eine Stundungsvereinbarung mit der Kalo Holding getroffen hat - diese dient dazu (so unsere Meinung ) die derzeitige Insolvenz der Kalo Holding zu vermeiden. Ob das von Dauer sein wird, werden wir sehen. Die Stundungsvereinbarung soll abgesichert sein oder werden, durch die Bestellung von zwei Grundschulden zu Gunsten der BodenWert Immobilien AG. Die Grundschuldbestellungen sollen - so das Anschreiben - bei einer Anwaltskanzlei verwahrt werden. Das allein - so unsere Meinung - reicht aber nicht aus, um den Anlegern die Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibung zu garantieren. Denn grundsätzlich bleibt die Frage wie werthaltig die Grundschulden sind und in welchem Rang im Grundbuch sie eingetragen werden oder wurden. Weiterhin bleibt das Risiko, dass die Kalo Holding GmbH in die Insolvenz geht und dann diese Grundschuldbestellungen anfechtbar sind - durch den Insolvenzverwalter. Es bleibt daher fraglich, ob die Rückzahlungsansprüche der Anleger gesichert sind.

Emittentin verlangt Zustimmung von den Anlegern Zustimmung zu den geänderten Inhaberschuldverschreibungsbedingungen. Was tun?

Uns haben Fragen erreicht, ob die Anleger dem zustimmen sollen oder nicht und ob den Anlegern Nachteile entstehen durch die Zustimmung.

Es bleibt dabei : die Hoffnung stirbt zuletzt. Die Anleger wollen natürlich nicht, dass die Anlage ausfällt und das sie unter Umständen die Insolvenz herbeiführen, wenn den geänderten Schuldverschreibungsbedingungen nicht zugestimmt wird. Die Änderung der Anleihebedingungen beinhalten zum einen die  Verlängerung  / Hinausschieben der Fälligkeit auf den 31.12.2024 und die Verzinsung der Forderung bei 7,5 % (ohne zusätzliche Verzugszinsen).

Ob die Änderung der Anleihebedingungen zustande kommt bleibt abzuwarten. Wenn Sie zustande kommt, bleibt abzuwarten, ob die Verlängerung tatsächlich dazu führt, dass die Gesellschaft die Rückzahlungsansprüche der Anleger erfüllt, oder ob nicht doch letztendlich die Insolvenz eintritt und zwar bei beiden Gesellschaften.

Es wird dann in jedem Fall auch die Haftung der Vorstände zu prüfen sein.

 

 

 

 

 

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