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BodenWert Immobilien AG - was sollen Anleger tun ?

Worum geht es?

Anleger die in Inhaberschuldverschreibungen der BodenWert AG investiert sind, werden nunmehr überrascht, denn zum einen kommt es nicht zur Rückzahlung der Inhaberschuldverschreibung zum 30.06.2023 und zum anderen erhalten die Anleger ein Angebot zu einer Restrukturierung der Anleihe. Die BodenWert AG hat das Kapital von Kleinanlegern eingenommen im Wege einer Inhaberschuldverschreibung und investierte diese Gelder in die KALO Holding GmbH. Diese soll nun mehr dem Vorstand der BodenWert AG mitgeteilt haben, dass aufgrund eines veränderten Marktumfelds im Bereich der Immobilien (welch eine Überraschung) Zahlungen an die BodenWert AG nicht mehr erfolgen können und der Ausfall von  Forderungen die die gegenüber  Dritten hat, zu Mindereinnhmen bei der BodenWert führen wird. Darüber hinaus sind die geänderten Bedingungen und das geänderte Marktumfeld bei Zinsen, dafür verantwortlich das Rückflüsse der KALO an die Bodenwert nicht mehr im beabsichtigten Umfang erfolgen können.

Hinzukommt, dass Mietzahlungen an die KALO auf absehbare Zeit nicht mehr erfolgen sollen - ob dem so ist wissen wir nicht und muss geprüft werden.

 Um nunmehr die angespannte Liquiditätslage und wahrscheinlich auch ein Insolvenzverfahren durch die KALO Holding GmbH zu vermeiden, sollen beide Gesellschaften eine Restrukturierungsvereinbarung abgeschlossen haben. Inhalt derselben ist eine Stundung der Forderungen , die die BodenWert AG gegen die KALO Holding hat und Gewährung bzw. Eintragung von Grundschulden im Wert von 10 Mio. EUR auf Objekten der KALO Holding zu Gunsten der BodenWert. Die Stundung soll befristet sein bis zum 31.12.2024. Wir werden den Nachweis der Stundungsvereinbarung und die Grundschuldbestellung abfordern. Wieviel wert die Grundschuldbestellungen im Fall einer Insolvenz sind, dürfte jedem bekannt sein.

Auswirkungen auf die Anleger ?

Die BodenWert AG informiert die Anleger darüber, dass eine Anpassung der Forderungen der Anleger bezüglich der Rückzahlung der Inhaberschuldverschreibung geplant ist - und dieses soll sich auf die Tilgung und den Zins beziehen.

Die Gesellschaft schlägt den Anlegern vor, zur Vermeidung einer Insolvenz, dass die Rückzahlungsforderungen der Anleger bis zum 31.12.2024 gestundet werden, der Zinssatz in Höhe von 7,5 % p.a. davon unberührt bleibt bzw. bleiben soll und die Zinsen nachschüssig, nach Tilgung bedient werden sollen. Ein Forderungsverzicht ist nicht vorgesehen, so die Gesellschaft. Gesichert werden sollen die Anleger durch die Grundschuld die die KALO der BodenWert gewährt. Wie die Rangverhältnisse und die Werthaltigkeit der Grundschulden ist, wissen wir derzeit nicht. Auf jeden Fall sind im Fall einer Insolvenz der BodenWert die Rückzahlungsansprüche der Anleger nachrangig, so dass geprüft werden muss, welche Forderungen vorrangiger Gläubiger gegen die BodenWert AG bestehen.

Davon betroffen sind Anleger die in die Inhaberschuldverschreibungen der IFZ 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49 und 50 investiert sind. Die Stundung setzt voraus, dass die Anleihebedingungen gemeinsam mit den Anlegern geändert werden. Da das Schuldverschreibungsgesetz greift und damit eine kollektive Bindung der Anleger vorgesehen ist, kann eine Änderung der Anleihebedingungen nur durch Mehrheitsbeschluss der Anleger erfolgen. Dieser Beschluss, so er mehrheitlich gefasst ist, ist dann für alle Anleger verbindlich unabhängig ob diese mitgestimmt haben oder an der Abstimmung teilgenommen haben. In einem Beschlussverfahren kann so über Forderungsverzicht, Stundung, Zinsanpassung oder auch über die Umwandlung der Anleihe in Eigenkapital beschlossen werden. Derzeit ist nur eine Stundung nicht ein Forderungsverzicht vorgesehen.

Fakt ist, sollte eine der beiden Gesellschaft in die “Insolvenz gehen” zieht das die Insolvenz der jeweils anderen Gesellschaft nach sich. Wie beim Mikadospiel.

Was empfehlen wir?

Melden Sie sich bitte gern bei uns im Büro, wir bündeln derzeit die Anlegerinteressen. Nach Aufbereitung der wirtschaftlichen Situation wird man auch die Inanspruchnahme weiterer Haftungsgegner, wie Vorstände prüfen müssen.

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Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mit umfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: 

 

 

 

 

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