DEGAG - aktuelle Informationen für unsere Mandanten vom Anwalt
Wie durch unsere Mandanten berichtet und durch das Handelsblatt veröffentlich hat due DEGAG die Zahlungen in Form von Ausschüttungen an die Anleger eingestellt. 4700 Anleger fragen sich wie nun weiter. Betroffen sind derzeit Anleger folgender Gesellschaften:
Degag Kapital GmbH,
Degag Wi8 GmbH,
Degag Bestand und Neubau 1 GmbH.
Diese warten auf ihre Ausschüttungen, die längst fällig geworden sind
Was haben die Anleger erworben? Genussrechtskapital ohne Risiko ? Nein
Genussrechtskapital“ bezieht sich auf eine Finanzierungsform, bei der Unternehmen Kapital in Form von **Genussrechten** aufnehmen. Genussrechte sind eine spezielle Art von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Instrumenten, die vor allem in der Unternehmensfinanzierung verwendet werden, um Kapital zu schaffen, ohne den klassischen Aktiengesellschaftsstatus zu verändern. Sie bieten Investoren in der Regel eine Beteiligung am Unternehmenserfolg (wie z. B. an Gewinnen oder Umsätzen), jedoch ohne ihnen ein Mitspracherecht oder Stimmrecht in der Unternehmensführung zu gewähren.
Risiko bei Genussrechtskapital :
a) Nachrangigkeit: Genussrechte sind häufig nachrangig gegenüber anderen Verbindlichkeiten des Unternehmens, was bedeutet, dass im Fall einer Liquidation des Unternehmens Die Inhaber von Genussrechten werden erst nach den Gläubigern und anderen höheren Ansprüchen bedient.
b) es besteht die Gefahr bei Insolvenzeröffnung das die Anleger mit ihrem Kapital ausfallen
c) es besteht die Gefahr, dass von den Anlegern, die an diese gezahlten Zinsen / Ausschüttungen zurückgefordert werden (aus den letzten 4 Jahren).
Was sollen Anleger tun?
a) halten Sie ihre Vertragsdokumentationen nach und alle Verträge, und auch die Vermittlerdokumentation
b) halten Sie die von Ihnen erhaltenen Ausschüttungen nach,
c) lassen Sie durch einen Anwalt ihre Verträge kündigen und fällig stellen oder stellen Sie die Verträge selbst fällig durch Kündigung.
Ordnen Sie alle Unterlagen bitte und schließen sich unserer Interessengemeinschaft DEGAG an. Lassen Sie Ansprüche durch unsere Kanzlei prüfen. Lassen Sie bitte Ansprüche gern durch unsere Kanzlei prüfen. Wir sollten genau abwägen, welche Maßnahmen sinnvoll sind im Rahmen der anwaltlichen Vertretung. Wir gehen davon aus, dass möglicherweise bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, über das Vermögen der Gesellschaft der DEGAG, auch andere Haftungsgegner in Betracht kommen und zu prüfen sind. Dieses werden wir gern mit Ihnen gemeinsam prüfen.
Welche Unterlagen werden benötigt :
- - Vertragsunterlagen
- - Rechtschutzversicherung Police
- - Vermittlerdokumentation
- - Zahlung Nachweis auf die Genussrechtsverträge.
Unsere Dienstleistungen ?
- - Deckungsanfrage Rechtsschutzversicherung
- - Durchsicht der Unterlagen
- - Prüfen, ob die Nachrangklausel wirksam ist
- - Prüfen, ob die Inanspruchnahme anderer Haftungsgegner in Betracht kommen.
Sie haben Fragen ? Wir sind für Sie da.