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Deutsche Lichtmiete AG Schweiz - Anleger schützt euch!

Worum geht es?

Es kursieren viele Hinweise zu den Produkten der Deutschen Lichtmiete. Der Artikel betrifft nur die Schweizer Gesellschaft in der Rechtsform der Aktiengesellschaft.

Deren Hauptaktionär ist Alexander Hahn. Die Gesellschaft hat Partizipationsscheine vertrieben zu einem Nennwert von 0.02 CHF und einem Ausgabepreis von 5,00 Euro.

Der uns vorliegende Zeichnungsschein zeigt mit dem Ausgabepreis in EUR das das Produkt von der Schweiz aus an deutsche Anleger vertrieben wurde.

In dem Zeichnungsschein vorweg genommen ist eine Vollmacht an den Verwaltungsrat der Schweizer Gesellschaft, die dann wenn der Zeichnungsschein nicht im Original unterzeichnet vorliegt, bei Kapitalerhöhung, den Verwaltungsrat berechtigen soll , diese Unterschrift vorzunehmen. Ob diese Unterschrift dann wirksam ist, muss gesondert geprüft werden und ist Frage der Wirksamkeit der Kapitalerhöhung.

Es bleibt spannend, da uns unsere Mandanten berichten, das ein Produktinformationsblatt bei Vertrieb und Erwerb nicht vorlag. Das Vermögensanlagengesetz dürfte aber zur Anwendung kommen, denn es wurde an deutsche Anleger vertrieben. Dieses dürfte die Anleger berechtigen, den geleisteten Kaufpreis von der Gesellschaft zurück zu verlangen, da möglicherweise gesetzliche Vorgaben, die für Kleinanleger gelten, nicht eingehalten wurden. 

Sie haben Fragen? 

Rufen Sie uns an und übersenden uns bitte den Zeichnungsschein und die Unterlagen die Sie erhalten haben. 

Warum wir?

Bundesweit seit 20 Jahren tätig und digital! 

Sie erhalten in 24 h eine Rückantwort! Wir denken wirtschaftlich, denn Sie haben bereits einmal Geld verloren!

Wir prüfen Ihre möglichen Ansprüche in einem 1.Schritt, ohne Kosten und geben Ihnen eine Empfehlung und eine Übersicht der entstehenden Kosten für die nächsten Schritte!

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: 

Tel:     0351/ 21 52 025-0

Fax:    0351/ 21 52 025-5

Mail:   kanzlei@bontschev.de

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an. 

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