09.03.2022
Deutsche Lichtmiete - Rein und Raus aus der Insolvenz - seit gestern sind die Gesellschaften wieder in Insolvenz
Was sollen Anleger tun?
Es dürfte alle Anleger und Aussenstehende befremden, wie die Organe der Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete mit der ihnen ( den Organen ) obliegenden Antragspflicht umgehen.
Seit gestern gibt es einen Fremdantrag der Bayrischen Versicherungskammer und Eigenanträge, sodass die vorläufige Insolvenz über alle Gesellschaften angeordnet ist. Schwerer kann man das Vertrauen der Anleger nicht schädigen. Anleger sollten sich anwaltlichen Beistand holen, für die Maßnahmen die nunmehr zu ergreifen sind.
Welche Möglichkeiten bestehen für die Anleger?
- Anmeldung Ihrer Forderungen bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Wir verfügen über die entsprechenden Formulare und können Ihre Forderungen anmelden.
- Inanspruchnahme Geschäftsführer, wenn bspw. ohne Prospekt vertrieben wurde (Möglicherweise aus der Schweiz an deutsche Anleger) oder ein erlaubnispflichtiges Geschäft vorliegt und diese Erlaubnis fehlt und trotzdem verkauft wurde, was das Zeug hält.
- Inanspruchnahme der Mittelverwendungstreuhänderin wegen Verstoß gegen die prospektierten Pflichten (liegt eine vertragskonforme Verwendung der Gelder vor? Sind ausreichend Leuchten erworben worden oder besser korrespondiert die vorhandene Anzahl der Leuchten mit der Höhe der eingesammelten Gelder?)
- Inanspruchnahme der Vermittler bei Vertrieb wegen nicht ordnungsgemäßer Aufklärung oder fehlender Plausibilitätskontrolle - Anspruch Anleger so gestellt zu werden, wie Sie stehen würden, hättensie nicht gezeichnet.
- Einleitung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen.
- bei Insolvenz dann Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren.
- Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung.
Wir benötigen von Ihnen in einem 1. Schritt:
- Depotauszug
- Kaufvertrag.
Rufen Sie uns gern an oder senden uns eine E-Mail. Wir senden Ihnen dann alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zu.