Einkaufszentrum Waldheim GbR - up Date für Anleger
Worum geht es?
Wir haben bereits darüber berichtet, dass wir die o.g. Gesellschaft im Wege der Stufenklage in Anspruch nehmen, auf Auskunftserteilung und auf Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens in der 2. Stufe. Die Gesellschaft wurde wirksam gekündigt und nach dem Gesellschaftsvertrag war das Auseinandersetzungsguthaben zu berechnen. Problematisch hier : die Anleger waren bisher nicht im Grundbuch als Miteigentümer in GbR eingetragen. Die Gesellschaft hat bisher keine Einsicht in die Kontounterlagen und die Entwicklung der Gesellschaftsunterlagen (einige Gesellschafter waren bereits ausgeschieden und deren Anteil ist den verbleibenden Gesellschaftern angewachsen) gewährt, aber ein Auseinandersetzungsguthaben berechnet, dass aufgrund der mangelnden vorliegenden Unterlagen nicht durch uns geprüft werden kann. Das Landgericht Leipzig hat am 15.11.2023 einen Auskunftsanspruch als gegeben angesehen und vorgeschlagen, dass die Gesellschaft einen vom Gericht benannten Wirtschaftsprüfer/Gutachten beauftragt, der dann das berechnete Auseinandersetzungsguthaben überprüft und dazu alle erforderlichen Unterlagen der Gesellschaft erhält.
Unsere Mandanten haben 50.000 Euro investiert und sollen bisher nur 3.500 Euro Auseinandersetzungsguthaben erhalten. Wir denken : die bisherigen Berechnungen sind falsch und freuen uns auf die Ergebnisse des gerichtlich bestellten Gutachters.
Sie sind auch investiert als Anleger? Melden Sie sich gern bei uns, zur Bündelung der Interessen der Anleger.
Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.
Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:
- Tel: 0351/ 21 52 025-0
- Fax: 0351/ 21 52 025-5
- Mail: kanzlei@bontschev.de
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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Aktionären, Anlegern und Investoren.
Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen wie Derivest, Kaussen-Lingens u.w. gemacht. Die Kanzlei hat dabei eine breite Anzahl von Fallgruppen bearbeitet und Anleger in Schadensfällen wie INFINUS Schadenskomplex, UDI, Deutsche Lichtmiete, in Fällen der Gewährung von Nachrangdarlehen u.a. vertreten.
Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an.