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EUROBODEN Anleihe - insolvent - WKN A289EM

Worum geht es ?

Die Anleihe wurde am 18.11.2020 emittiert und hat eine Laufzeit bis zum 18.11.2025. Das Emissionsvolumen betrug bis zu 75 Mio. €. Es besteht eine Kündigungsoption des Emittenten am 18.11.2023. Sollte diese Kündigungsoption genutzt werden, hätte die Rückzahlung 102 betragen - nun ist am Amtsgericht München das Insolvenzverfahren eröffnet worden unter dem Aktenzeichen :  1509 IN 2357/23.

Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um die von der Schuldnerin emittierten Anleihen, der 5,5%-Anleihe 2019/2024 (ISIN DE000A2YNXQ5 / WKN A2YNXQ) und der 5,5%-Anleihe 2020/2025 (ISIN DE000A289EM6 / WKN A289EM).

Rechtsanwalt Oliver Schartl, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter durch das Amtsgericht München bestellt worden. Nachdem die Gesellschaft die Gläubiger der Anleihe um Zugeständnisse gebeten hat und die Dauer der Laufzeit verlängern wollte, sowie die Zinsen von 5,5 % auf 2,5 % reduzieren wollte, wurde die für Ende August angesetzte Gläubigerversammlung abgesagt und die Insolvenz beantragt.

ein Projektentwickler nach dem anderen rutscht jetzt zum Schaden der Kleinanleger in die Insolvenz. Die Einbrüche am Immobilienmarkt, die gestiegenen Zinsen der EZB sind einer der Gründe aber auch das gesamtgesellschaftliche Klima das nicht zwingend Lust auf Übernahme von Risiken und Investitionen macht. Volksvermögen der Anleger in Milliarden Höhe wird so vernichtet.

Was haben Anleger zu beachten?

Die Anleihe wird vom Handel ausgesetzt werden und ist nicht mehr handelbar.  Es macht Sinn das sich die Anleger organisieren und ihre Interessen bündeln. Es sind mögliche Ansprüche gegen Vermittler und aus dem Wertpapierprospekt zu prüfen.

Wenn ein gemeinsamer Vertreter bestellt wird, bündelt dieser die Interessen und das Abstimmverhalten der Anleger. Wird der gemeinsame Vertreter bestellt übernimmt dieser auch die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren. 

Wertpapierprospekt

In dem Wertpapierprospekt vom 09.10.2020 betreffend die Anleihe 2020/2025 mit einem Zielvolumen von 75.000.000 € wird in den Anleihebedingungen in § 9 festgehalten, dass die Anleihegläubiger durch Mehrheitsbeschluss Änderung der Anleihebedingungen  herbeiführen können. Maßgeblich ist letztlich der Umfang der Stimmrechte der anwesenden Gläubiger und nicht aller Gläubiger auf der Gläubigerversammlung.

 

Die Gläubiger können sich bei uns gern zwecks kostenfreier anwaltlicher Beratung und zur Vertretung der Stimmrechte registrieren  lassen. 

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: 

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an. 

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