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Garantis GmbH & Co. KG - wie geht es für Anleger nach der Insolvenzeröffnung weiter ?

Worum geht es?

Wir haben bereits über die durch die Garantis begebenen Nachrangdarlehen berichtet und darüber, dass das OLG Dresden unserer Rechtsauffassung gefolgt ist. Dieses führte dazu, dass wir, für die von uns vertretenen Anleger, die Rückzahlungsansprüche geltend gemacht haben. Die Ansprüche aus dem Darlehensvertrag sind nicht nachrangig.

Leider waren diese Ansprüche teilweise nicht vollstreckbar – obwohl die Anleger Ansprüche haben. Das Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen – hat unter dem Az.: 533 IN 1842/21 das Insolvenzverfahren am 12.04.2022 eröffnet. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Bautzner Straße 102, 01099 Dresden. 

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 24.05.2022 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wir melden für unsere Anleger die Forderungen im Insolvenzverfahren an. Die Frist ist für die Anmeldung einzuhalten. Setzen Sie sich gern mit unserem Büro in Verbindung.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nunmehr zwingend die steuerliche Seite zu betrachten – die Forderung aus dem Nachrangdarlehensvertrag sollte im Rahmen der Einkommensteuererklärung als ausgefallene Kapitalforderung in der Anlage KAP angesetzt werden.

https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. 

Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mit umfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: 

Tel:     0351/ 21 52 025-0

Fax:    0351/ 21 52 025-5

Mail:   kanzlei@bontschev.de

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Siehe auch https://samstags-zeitung.de/kanzlei-fuer-anlegerschutz-kerstin-bontschev-dresden/

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an. 

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