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Goldconcept24 - was können Anleger tun? Anwalt antwortet

Worum geht es?

Die Goldconcept24 GmbH & Co. KG, mit Sitz in Gilching, Landkreis Starnberg, Von-Linde-Straße 7, 82205 Gilching hat zum Geschäftsgegenstand den Handel mit Waren aller Art, soweit hierfür keine Genehmigung erforderlich ist, insbesondere mit Edelmetallen wie Gold, Silber, Platin, Palladium, und mit Edelsteinen einschließlich des An- und Verkaufs, Transports, Verwaltung und Einlagerung im eigenen Namen sowie im Auftrag Dritter, Vermittlung von Geschäften aller Art, die im Zusammenhang mit Erwerb, Handel, Transport und Lagerung von Edelmetallen stehen, Erwerb und Veräußerung von Unternehmen sowie Beteiligung an anderen Unternehmen und Ankauf von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten, sowie deren Belastung, Veräußerung und Verwaltung). 

Persönlich haftender Gesellschafter ist die : Goldconcept 24 Verwaltungs GmbH, Gilching (Amtsgericht München HRB 188743), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Die Gesellschaft bietet Anlegern an, für diese Gold zu erwerben. Die Investoren sollen Eigentum erwerben und keine Forderung. Die Gesellschaft wirbt auf ihrer Homepage damit, inflationsgeschützt und wertbeständig Gold zu erwerben, das insolvenzsicher in Hochsicherheitstresoren gelagert wird. Es wird damit geworben, dass der Goldbestand regelmäßig durch Mittelverwendungskontrolleure geprüft wird und man sich als Investor jederzeit das Gold zusenden lassen könne.

Der Vertrag ist ein kombinierter Kauf- und Lagervertrag, der einen Dienstleistungscharakter hat. Die Investoren können Einmalzahlung leisten oder in Raten die Zahlungen erbringen.  

Es wird damit geworben, dass das Gold in Sicherheitslagern verwahrt wird; es werden aber weder die Sicherheitslager benannt noch garantiert, dass das Gold auf den Namen des Investors separiert gelagert wird, und damit getrennt von anderen Beständen, anderer Kunden. 

Welche Risken bestehen für Investoren ?

  • - das Gold ist nicht nachweisbar auf den Namen des Käufers - und damit getrennt von anderem Kundenvermögen - gelagert 
  • - der Investor kennt nicht den für ihn erworbenen Gold-Bestand bei Ratenzahlung und auch nicht bei Einmalzahlung
  • - es ist für die von uns vertretenen Mandate nicht erkennbar zu welchem Preis (LBMA) das Gold erworben wurde und in welcher Gramm / oder Stückzahl
  • - der Vertrag hat sehr hohe Nebenkosten, die unseres Erachtens unwirksam sind, da intransparent (Agio von 12 %).
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  • Was empfehlen wir ?
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Investoren müssen einkalkulieren, dass sich der Goldpreis nach Erwerb zunächst um 12 % nach oben entwickeln muss, damit das Agio verdient ist. Damit ist das Produkt unwirtschaftlich und mit dem Risiko der Wertentwicklung verknüpft um überhaupt die Kosten des Agios zu verdienen.

Investoren müssen weiterhin damit rechnen, dass das Gold nicht auf Ihren Namen separiert gelagert wird. Hier bleibt auch fraglich wo?

Sie haben Fragen?

gern sind wir für Sie da und benötigen :

  • - Kaufvertrag
  • - Police Rechtsschutzversicherung
  • - Nachweis der geleisteten Zahlungen

 

 

 

 

 

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