Insolvenz über das Vermögen Garantis GmbH & Co. KG eröffnet - was haben Anleger zu beachten?
Wir haben mehrfach über die Garantis GmbH & Co. KG und die durch diese begebenen Nachrangdarlehen berichtet. Der letzte Stand war der, dass das OLG Dresden unsere Rechtsansicht bestätigt hat und die Nachrangabrede, die in den Darlehensverträgen der Garantis GmbH & Co. KG gegenüber den Anlegern verwendet wurde, als unwirksam angesehen hat, da weder eine vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre wirksam vereinbart wurde, noch das Risiko für die Anleger im Rahmen einer Insolvenz hinsichtlich ihres Rangs erkennbar war. Daraufhin haben wir eine Vielzahl von Klagen eingereicht, für unsere Mandanten, und Urteile bzw. nachfolgende Versäumnisurteile erzielt.
Nunmehr ereilte uns die Information, dass das Insolvenzgericht Dresden am 05.01.2022 das Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet hat und als vorläufigen Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Bautzner Straße 102, 01099 Dresden bestellt hat. Dem Schuldner sind Verfügungen über Gegenstände des Vermögens nicht mehr erlaubt, sondern nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Das Verfahren ist eröffnet, unter dem Aktenzeichen 533 IN 1842/21 am Amtsgericht Dresden.
Wir gehen davon aus, dass in einem nächsten Schritt die Anleger ihre Ansprüche aus den Darlehensverträgen, aber auch, soweit bereits vollstreckbare Urteile vorliegen, aus den Urteilen im Insolvenzverfahrens anmelden werden. Der Insolvenzverwalter beschäftigt sich derzeit mit dem möglichen vorhandenen Vermögen. Da in den letzten 3 Jahren die Geschäftsführer gewechselt haben, wird ein wesentlicher Schritt zunächst die Ermittlung der Geschäftsführer, deren Wohnsitz und der vorhandenen Unterlagen sowie Vermögensgegenstände sein.
Wir werden im Rahmen der uns erteilten Mandate für unsere Mandanten tätig werden und Forderungsanmeldungen bei Verfahrenseröffnung vornehmen. Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten.
Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.
Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:
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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren.
Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.
Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an.
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