Kündigung von Immobiliendarlehen - was tun ? Anwalt hilft bei notleidenden Immobilien
In Zeiten von Inflation, steigenden Zinsen und einem nicht berechenbaren wirtschaftlichen Umfeld, wachsen auch wieder Probleme der Immobilienbesitzer mit den von ihnen finanzierenden Banken.
1.Verzug mit Kapitaldienst
Häufig entstehen die Probleme unserer Mandanten nicht über Nacht, sondern mit Vorlaufzeit : ein Auslauf der Zinsbindung führt dazu das neu finanziert werden muss, aber die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigentümers haben sich verschlechtert, ein Todesfall tritt in der Familie ein und einer der Darlehensnehmer fällt weg, Mietausfälle bei Gewerbeimmobilien führen zu einer Unterdeckung. In diesen Fällen macht es Sinn, mit einem anwaltlichen Berater, der von außen auf die Probleme schaut, die Bank bereits vor Kündigung aufzusuchen.
2. die Bank kündigt den Darlehensvertrag
Es ist nun Gefahr im Verzug, denn mit der Kündigung der Darlehen erfolgt meistens auch die Kündigung der Grundschuld und damit dann die Gefahr, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Immobilie erfolgen. Dieses kann in Form der Anordnung der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung erfolgen.
Es muss dann schnellstmöglich geprüft werden, ob die Kündigung unwirksam sind und welche Handlungsoptionen mit und ohne die Bank bestehen.
3. Sie haben Rückstände, die Bank schließt mit Ihnen aber keine Rückzahlungsvereinbarung sondern stellt die Darlehen fällig
Hier ist Verhandlungsgeschick gefragt. Problematisch ist , wenn die Bank kündigt, hat dieses auch Auswirkungen auf die Schufa und damit Ihre Bonität.
4. Anordnung der Zwangsversteigerung
Wichtig zu wissen : die Bank kann wählen, welche Sicherheit, die Sie ihr gewährt haben, in Anspruch genommen wird. Wenn die Bank die Immobilie in die Zwangsversteigerung bringt und eine Umfinanzierung nicht gelingt, muss geprüft werden, ob im Familienkreis ein Erwerb der Immobilie aus der Zwangsversteigerung in Betracht kommt und gelingt.
Gern helfen wir Ihnen bei Fragen rund um die notleidende Immobilie. In Zeiten steigender Zinsen und Mietausfällen bei gewerblichen Immobilien, besteht die Gefahr, dass der Kapitaldienst nicht mehr gezahlt werden kann und die Immobilie notleidend werden kann. Wir beraten und betreuen Sie bei den folgenden Fragestellungen:
- Die Bank kündigt Ihren Darlehensvertrag und Sie möchten prüfen lassen, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist.
- Die Bank verlangt von Ihnen eine Sicherheitenverstärkung, und Sie wissen nicht, ob dieses überhaupt rechtlich möglich ist.
- Sie wollen die Frage der Wirksamkeit einer abgegebenen Bürgschaft prüfen lassen.
- Die Bank kündigt die mit Ihnen abgeschlossenen Verträge und macht von ihrem AGB-Pfandrecht Gebrauch; Sie wollen prüfen lassen, ob dieses möglich ist und was von dem Pfandrecht überhaupt umfasst ist.
- Sie möchten Ihre Kündigungsabrechnung prüfen lassen.
- Die Zwangsversteigerung der Immobilie steht bevor und Sie brauchen anwaltliche Hilfe.
- Sie benötigen eine Umfinanzierung und wissen nicht, wie Sie das anpacken sollen.
Wir arbeiten zusammen mit Gutachtern, Steuerberatern, Banken und Finanzierern. Melden Sie sich gern bei uns.