LIFE Forestry Switzerland AG - Was sollen Anleger tun?
Worum geht es ?
Anleger haben bei der Life Forestry Teakholzbäume erworben und einen kombinierten Kauf- und Dienstleistungsvertrag zur Bewirtschaftung in Kombination mit einem Pachtvertrag abgeschlossen. Nach dem Kaufvertrag sollte die Überlassung einer konkreten Baumanzahl - mit entsprechenden Koordinaten hinsichtlich der Lage - auf der Plantage in Mittelamerika bspw. Costa Rica erfolgen.
Der Dienstleistungsvertrag umfasst die Pflege der Bäume und deren Bewirtschaftung. Den Anlegern soll durch Holzfällungen und Verkauf eine Rendite zufallen die teilweise bei 8 % liegen sollte. Es wird weder offen gelegt wie diese Renditen erzielt werden, noch das sie nicht jährlich gezahlt werden, sondern erst nach 10 Jahren die erste Auszahlung erfolgt.
Die Life Forestry ist Inhaberin der Bäume und die Life Forestry Ecuador S.A ist Eigentümerin von Grund und Boden. Durch die verschiedenen Firmen soll sichergestellt werden, dass die Eigentums- und Beschäftigungsverhältnisse getrennt sind.
Nach Ablauf der Laufzeit sollen die Bäume an die Gesellschaft zurückfallen. Es findet nicht sachenrechtlich eine Übereignung statt der Bäume. Darüber hinaus kann nach deutschem Recht nicht eine befristete Zeit eine Übereignung erfolgen.
Es wird nicht klargestellt, dass es keine jährliche Auszahlung gibt, sondern dass man vielmehr erst nach 10 Jahren die erste Auszahlung erhält. Die Berechnung der Rendite wird unter der Heranziehung historischer Daten zur Entwicklung des Holzpreises gemacht.
Es wurde davon ausgegangen, dass der Holzpreis jährlich um 6 % steigt. Die Bäume wachsen für 20 Jahre und werden dann abgeholzt. Man investiert also nicht im klassischen Sinne in ein Kapitalanlagemodell mit jährlichen Zinsen, sondern in den nicht kalkulierbaren Verlauf der Natur, denn die Bäume müssen wachsen. Man profitiert am Ende vom Wertzuwachs der Ware. Bei den Berechnungsprognosen wird von der Life Forestry ein „worst-case-Szenario“ angeführt. Nach diesem Beispiel bleibt der Holzpreis in den nächsten 20 Jahren auf dem Niveau von heute. Doch selbst mit diesem Modell soll noch eine Rendite von etwas mehr als 4 % pro Jahr erreicht werden.
Momentan liegt der Anstieg des Holzpreises nach Angaben der Life Forestry Switzerland AG bei 15 % p.a. Die Bäume können unter dieser Voraussetzung für einen geringen Preis gepflanzt und Jahre später zu einem hohen Preis weiterverkauft werden.
Die versprochene Rendite wurde nicht gezahlt, das Versprechen eines optimalen Chancen Risiko Verhältnis erfüllte sich nicht. Zwischenzeitlich hat die BaFin vor diversen Neuauflagen der Gesellschaft gewarnt und darauf hingewiesen, dass sich die Gesellschaft auf den deutschen Markt begibt, an deutsche Anleger und daher die Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes gelten. So wurde bspw. am 28.10.2019 das Angebot Golden Teak – Land Lease untersagt, weil es gegen das Vermögensanlagengesetz verstößt. Am 03.03.2021 wurde das Angebot Golden Teak – Land Lease 2020 untersagt, wegen fehlendem Verkaufsprospekt.
In Deutschland dürfen Vermögensanlagen dieser Art nicht ohne Prospekt angeboten werden. Der Prospekt muss durch die BaFin gebilligt werden. Diese prüft ob der Mindestinhalt in dem Prospekt, der gesetzlich vorgeschrieben ist, enthalten ist und der Prospekt widerspruchsfrei und verständlich ist. Ist er es nicht, dann schreitet die BaFin ein.
Unseres Erachtens besteht die Möglichkeit, in einigen Fällen, den Widerruf noch zu erklären, da die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und auch heute noch ein Widerruf möglich. Für Verträge die bis Juni 2014 abgeschlossen wurden, gilt ein ewiges Widerrufsrecht. Aber eine Rückabwicklung kommt auch dann in Betracht, wenn die Anleger über die Rentabilität des Baumkaufes getäuscht werden, vor dem Hintergrund der voraussichtlichen Wachstumsdauer der gekauften Bäume und über den Eigentumserwerb, denn tatsächlich werden keine Bäume übereignet.
Wenn Sie unzufrieden sind, lassen Sie die Verträge prüfen.
Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mit umfasst.
Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:
Tel: 0351/ 21 52 025-0
Fax: 0351/ 21 52 025-5
Mail: kanzlei@bontschev.de
__________________________________________________
Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren.
Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.
Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an.
__________________________________________________