Nachrangdarlehen der GARANTIS GmbH & Co. KG – neuer Name, gleiches Produkt
Worum geht es?
Immer wieder erreichen uns Anfragen unserer Mandanten zu Fragen und Produkten aus dem grauen Kapitalmarkt. Das nachfolgende Produkt ist auch ein solches aus dem grauen Kapitalmarkt und ein Nachrangdarlehen. Häufig erfassen Verbraucher, die Kapitalanlagen in dieser Art erwerben, nicht, daß das Nachrangdarlehen, bei Insolvenz des Darlehensnehmers, wie der Name es schon sagt, nachrangig sind und in der Regel Zahlungen beziehungsweise Rückzahlungen nicht mehr erfolgen, so daß der Totalausfall wahrscheinlich ist. Das vorliegende Produkt wurde über die WBS Finanzservice GmbH als Garant Flex vertrieben und ist ein qualifiziertes Nachrangdarlehen. Zwischen dem Anleger, der Darlehensgeber ist, und der WBS Finanzservice GmbH, die Darlehensnehmer ist, wurde ein Gesamtdarlehensbetrag vereinbart. Ein Darlehenszins wurde häufig mit 8 % bei einer Laufzeit von 300 Monaten gewährt. Der Darlehensgeber/Verbraucher sollte daher 8 % auf den Gesamtdarlehensbetrag erhalten. Im Verlauf der nachfolgenden Jahre nannte sich die WBS Finanzservice GmbH nach Umfirmierung um in die GARANTIS GmbH & Co. KG. Der Name GARANTIS ist jedoch nicht Programm. Anleger, die das Nachrangdarlehen, auch mit unserer Hilfe, kündigten, haben die Beträge nicht zurückerhalten. Wir werden daher in den nächsten Tagen für die Darlehensgeber/Anleger die Darlehensbeträge einklagen.
Worauf ist zu achten?
Als Kapitalanlage bietet sich zu keinem Zeitpunkt ein Investment in Nachrangdarlehen an. Bitte lassen Sie sich nie von dem Namen des Produktgebers täuschen. Selbst wenn in dem Namen/Firmenbezeichnung das Wort „GARANT“ oder „GARANTIS“ erscheint, ist dies keine Garantie für den Rückerhalt des eingesetzten Kapitals, sondern es ist immer mit dem Totalverlustrisiko zu rechnen.
Siehe auch: investmentcheck.de