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UDI - Energie Festzins 6 GmbH & Co. KG - Hilfe für Anleger!

Worum geht es?

UDI ist vielen bekannt. Grünes Geld mit sicherer Rendite - so der Werbeslogan -.

Die Anleger, die Gelder platziert haben, mit dem Versprechen bei der UDI eine Rendite zu erzielen und darüber hinaus nachhaltig und grün zu investieren, müssen mit dem Ausfall ihres eingesetzten Kapitals rechnen, wenn sie nicht tätig werden.

UDI hatte als branchenunabhäniger Direktvertrieb diverse Geldanlagen in Form von Nachrangdarlehen, Kommanditbeteiligungen und Genussrechten angeboten. Ca. 17.000 Anleger haben über eine Milliarde Euro investiert, in Anlagen wie Windkraft, Biogas und Solar.

Nunmehr ist am 30.04.2021 am Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 401 IN 775/21 das Insolvenzverfahren eröffnet worden und Rechtsanwalt Wallner zum Insolvenzverwalter der Gesellschaft bestellt. Emitentin, über die das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist die UDI - Energie Festzins 6 GmbH & Co. KG.

Vertriebsstart war 2013 und das Emissionsvolumen beträgt 6,6 Mio. €. Es wurden Zinsen ausgezahlt, beginnend ab dem Jahr 2014. Geplant war eine Verzinsung, kumuliert in 21 %, ausgezahlt wurden 13,58 %.

Anleger sollten sich dringend anwaltlich beraten und vertreten lassen. Insbesondere muss nunmehr im Insolvenzverfahren die Forderung angemeldet werden, weitere Haftungsgegner in Anspruch genommen und möglicherweise sich gegen die Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung der gezahlten Zinsen geschützt werden.

Wir vertreten Anleger der UDI - Energie Festzins 6 GmbH & Co. KG und bieten in diesem Zusammenhang folgende Leistungen an:

  • Vertretung im Insolvenzverfahren und Ausübung der Stimmrechte,
  • Prüfung sämtlicher Haftungsgegner,
  • Forderungsanmeldung und Geltendmachung der Unwirksamkeit des Nachrangs,
  • Verteidigung gegen die Rückzahlung von Zinsen bei Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter.

Wir gehen derzeit davon aus, dass die Nachrangklausel unwirksam ist und die Bezeichnung der Kapitalanlagen als „Festzins“ irreführend ist. Darüber hinaus muss jedoch davon ausgegangen werden, dass der vereinbarte Nachrang unwirksam ist.

Ihr Erstkontakt mit uns ist kostenfrei.

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

 

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