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Partum Gold - wo ist das Gold?

Worum geht?

Wir haben bereits über die Nichtauslieferung von Gold an die Anleger der Partum Gold berichtet und darüber das teilweise der Anspruch auf Sofortauslieferung der erworbenen Goldmenge nicht erfüllt wurde.

https://www.bontschev.de/aktuelles/partumgold-deutschland-gmbh-was-sollen-anleger-tun/

Die Gesellschaft wird vertreten durch einen Geschäftsführer Dr. Starke.

 Nunmehr hat sich nach unseren Recherchen ergeben, dass teilweise Gold mit dem Kaufpreis unserer Mandanten erworben wurde (¼ Unzen Feingold), bei LOOMIS eingelagert und teilweise an die Partum Gold GmbH ausgelagert. Wir sind derzeit dabei die strafrechtlichen Verantwortung der Organe der Partum Gold GmbH zu prüfen, und die noch für die Mandanten/Anleger bei LOOMIS eingelagerten Goldbestände. In zwei Fällen konnten wir derzeit erreichen, dass teilweise noch auf den Namen der Mandanten ausgelagerten Goldbestände - bei LOOMIS - an diese wieder zurückfließen. Die Wirksamkeit der erteilten Auslieferungsanweisungen wird derzeit gleichfalls geprüft.

Die Verträge zwischen Kunde und LOOMIS sind in englischer Sprache abgeschlossen und nicht in deutscher Sprache. Teilweise konnten daher die Anleger /Verbraucher nicht nachvollziehen und verstehen, was sie vereinbart haben. Wir prüfen derzeit die Wirksamkeit der Verträge.

Darüber hinaus werden wir einer strafrechtlichen Prüfung die Frage unterziehen, warum Gold von der LOOMIS an die Partum Gold ausgeliefert wurde, und warum die Partum dieses ausgelieferte Gold, nicht entsprechend den vertraglichen Verpflichtungen und den ihr obliegenden Treuepflichten, an die Anleger ausgehändigt hat. Die Anleger haben den Kaufpreis gezahlt, für den Erwerb und die Auslieferung bzw. Lagerung der Goldbestände auf ihren Namen, insoweit ist eine Veruntreuung der überlassenen Geldbeträge zu prüfen. 

Handlungsempfehlungen?

  • Inanspruchnahme der Partum Gold und Geltendmachung der Ansprüche auf Auslieferung Gold oder Rückerstattung Kaufpreis
  • Inanspruchnahme weiterer Haftungsgegner

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Wir sind für Sie da!

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

 Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: 

 Tel:      0351/ 21 52 025-0

Fax:     0351/ 21 52 025-5

Mail:    kanzlei@bontschev.de

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 Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an. 

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