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Postbank AG - Online Überweisungen

Immer wieder erreichen uns Anfragen von Mandanten, was zu tun ist, wenn man auf dem Kontoauszug Abbuchungen / Überweisungen entdeckt, die der Kunde / Mandant selbst nicht autorisiert hat. So auch in den Fällen, in denen unsere Mandanten Kunden der Postbank sind. 

Wir raten zunächst jedem Kunden der nur online sein Konto führt, mindestens einmal monatlich seine Kontoauszüge auszudrucken, um jederzeit die Kontobewegungen und den Kontostand nachweisen zu können. Wenn Daten “verschwinden und es keinen RESET gibt” müssen Sie nachweisen, wie Ihr Kontostand war, bevor nicht autorisierte Verfügungen vorgenommen wurden.

In dem/den von uns vertretenen Fall / Fällen stellten die Kunden fest, dass Belastungen auf dem Konto vorgenommen wurden , die nicht durch unsere Mandanten autorisiert wurden. 

Als die betroffenen Bankkunden den Online-Banking-Betrug bemerkten, setzten diese die Postbank hierüber in Kenntnis und erstatteten Strafanzeige. Die Postbank ersetzte einen Teilbetrag, aber verweigerte ihren Kunden eine 100 % - ige Erstattung, obwohl sie im Falle einer unautorisierten Überweisung gesetzlich verpflichtet ist,  den Zahlbetrag innerhalb von einem Tag nach der Schadensmeldung zu erstatten (vgl. § 675u BGB).

Wir haben Klage erhoben und beantragt, die nicht autorisierten Beträge wieder gutzuschreiben und unseren Mandanten zu erstatten. Voraussetzung für eine wirksame Belastungsbuchung ist, dass der Kunde die Überweisung autorisiert hat. Es gibt verschiedene Authentifizierungselemente und jeder Fall ist ein Einzelfall, da auch die durch die Kunden genutzten Möglichkeiten der Online Nutzung sehr verschieden sind. Wichtig in den vorliegenden Fällen war und ist aber, dass keine Authentifizierung erfolgt ist, weder durch PIN noch durch TAN, noch durch andere Verfahren. Daher muss die Bank die Beträge den Konten der Kunden / Mandanten wieder gutschreiben. 

Nicht ganz so gut gehen aber Fälle aus, in denen der Kunde durch Nutzung von PIN und TAN Überweisungen freigibt, ohne dieses bspw. zu sehen, aber durch telefonische Abfragen von Trickbetrüger, die sich an die Mandanten wenden mit dem Vorwand das Online Banking zu aktualisieren.

Reagieren Sie daher nie auf solche vermeintliche Anrufe Ihrer Bank, sondern rufen selbst bei Ihrer Bank an, unter den Ihnen überlassenen Telefonnummern, denn die Betrüger arbeiten auch mit aufgeschalteten Rufnummern. Gern sind wir für Sie da.

 

 

 

 

  

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