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AKTUELLES

RV Energy Project GmbH wurde verklagt auf Rückzahlung der von den Anlegern überlassenen Geldbeträge

Worum geht es?

Wir haben bereits darüber berichtet, dass Anleger in diese Gesellschaft investiert haben und Gelder angelegt haben, die für Genussrechte(Genussrechtskapital) und Inhaberschuldverschreibungen eingesetzt werden sollten; ob diese jemals bilanziell gebildet wurden ist fraglich, denn die Gesellschaft kommt der ihr obliegenden Veröffentlichungspflicht nicht nach.  Die Gesellschaft hat im Handelsregister als Geschäftsgegenstand eingetragen, die Entwicklung, den Bau und Betrieb von Energieversorgungsanlagen und Anlagen zur Herstellung von Energieträgern sowie Anlagen im Bereich der regenerativen Energien, Übernahme von Planungs- und Beratungsdienstleistungen auf diesen Gebieten.

Die Gesellschaft warb, vertreten durch ihren Geschäftsführer damit, dass die Gesellschaft der Beklagten eine Anlagestrategie fährt, im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffantrieb und dieser Bereich eine rasante Entwicklung erlebe, und damit die Möglichkeit einer entsprechenden Beteiligung der Anleger bei Bereitstellung von Kapital.

Der Geschäftsführer der Gesellschaft warb damit, dass der Produktionsbeginn von zertifizierten Serienfahrzeugen in Halberstadt und Polen erfolgen solle und ein enormer Nachfrage- und Bestellboom bestehe für diese neu entwickelten Pkw. Die Gesellschaft der Beklagten sei zu 25,1 % an dieser Gesellschaft beteiligt und als Hauptgesellschafter auch in der Geschäftsführung des Unternehmens. Die Gesellschaft warb damit, dass Busse für den öffentlichen Nahverkehr produziert werden, aber natürlich nicht konventionell sondern ein eigenentwickelter Wasserstoffantrieb zum Einsatz komme, mit eigener Brennstoffzelle. Der Bus hätte eine sehr gute Leistung und einer Reichweite von über 400 km mit einer Tankfüllung. Angeblich hätte auch die Stadt Münster 10 dieser Busse bestellt und weitere Projekte ständen aus.

Unsere Mandanten beteiligten sich mit Geldbeträgen an (angeblichen) Genussrechtskapital, für die Genussrechtsbedingungen gelten sollen, die unwirksame Nachrangabreden enthalten. Teilweise wurde unseren Mandanten angeboten dieses Kapital in Wandelschuldanleihen umzuwandeln. So sollten die Anlegern dann für das neu gebildete Kapital ihrer Inhaberschuldverschreibungen Anteile an der Buses4Future GmbH erhalten (angeblich sollten Aktien übertragen werden obwohl eine Aktiengesellschaft nicht existent ist). Die Mindestanlagesumme sollte 50.000 € betragen. Ein Prospekt wurde unseren Mandanten nicht ausgehändigt und auch nicht anhand eines Prospekt beraten. Wir gehen davon aus, dass die Verträge unwirksam sind, da Formerfordernisse teilweise nicht eingehalten, aber auch weil das Produkt schlichtweg nicht existiert.

Was sind Genussrechte?

Die Genussrechte sind eine Vermögensanlage und kein Wertpapier. Die Begriffe Vermögensanlage und Wertpapier schließen sich aus. Wird etwa ein Genussrecht in einem Wertpapier im Sinne des § 2 Nr. 1 WpPG verbrieft, so richtet sich ein öffentliches Angebot nach dem WpPG und nicht nach dem Vermögensanlagengesetz. Danach war die Gesellschaft verpflichtet die Vermögensanlagen öffentlich anzubieten und einen Verkaufsprospekt nach diesem Gesetz zu veröffentlichen, gemäß § 6 Verkaufsprospektgesetz.

Was sind Inhaberschuldverschreibungen?

Wandelschuldverschreibungen fallen grundsätzlich unter die Vereinbarungen im Sinn des § 31 Abs. 6 Satz 1 WpÜG, auf Grund derer die Übereignung von Aktien verlangt werden kann.

Inhaberschuldverschreibungen sind Schuldtitel im Sinne des § 1 Abs. 11 Satz 1 Nr. 3 KWG sind. Die Inhaberschuldverschreibung wird in § 793 Abs. 1 BGB definiert und in den §§ 792 bis 807 BGB geregelt, woran die Regelung des § 1 Abs. 11 Satz 1 Nr. 3 KWG anknüpft. Der Aussteller der Inhaberschuldverschreibung verspricht dem Inhaber der Urkunde, deren Ausstellung für die Inhaberschuldverschreibung konstitutiv ist, eine Leistung. Regelmäßig werden Inhaberschuldverschreibungen als Teil einer Serie identischer Anlageinstrumente emittiert

Wir empfehlen daher allen Anlegern : geht bitte vor der Investition und Vertragsabschluss zu einem Anwalt, der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist. Lassen Sie die Gesellschaft prüfen und die Verträge und sichern Sie sich ab - denn ansonsten kann es passieren, dass wir zwar Recht haben + bekommen, aber das Geld weg ist.

Wenn wir Ihnen bei dieser Anlage zur Verfügung stehen können, benötigen wir folgende Unterlagen :

  • - Nachweis eingezahltes Kapital und Bestätigung über Zahlungseingang
  • - Zeichnungsschein Genussrechte
  • - Zeichnungsschein
  • - Ihnen übergebene Prospekte und Genussrechtsbedingungen. 

 

Gern sind wir für Sie da.

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mit umfasst. Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: 

 

 

 

 

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