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SGT Schadensfall - Mitarbeiter der Gesellschaft für Rohgoldeinkauf war bereits vorbestraft

Wir haben über den Schadenskomplex berichtet und unterrichten unsere Anleger derzeit jeweils mit einem Update.

Aus dem Antrag der Gesellschaft auf Nachlassstundung geht hervor, dass ein Mitarbeiter, mit dem Namen die Giorgio, der für den Einkauf des Rohgoldes zuständig gewesen sein soll, Belege über den Rohgoldbestand gefälscht habe, was erst im Frühling 2023 durch die SGT bemerkt worden sei. Daraufhin habe diese Strafanzeige eingereicht. Die Strafanzeige datiert jedoch vom 24.11.2023. 

Ausgehend davon, dass der Verwaltungsrat Strafanzeige erst im November gegen den Rohgoldeinkäufer gestellt hat, haben wir nunmehr feststellen können, dass der Verwaltungsrat Vitetta den die Giorgio als Anwalt in anderen Verfahren vertreten hat. Unseres Erachtens liegt zumindest eine Interessenkollision diesbezüglich vor, dass der Verwaltungsbeirat als Anwalt von die Giorgio, der sich möglicherweise strafbarer Handlungen schuldig gemacht hat, nicht unabhängig die Interessen der Gesellschaft, deren Käufer und möglicherweise auch der Aktionäre vertreten kann.

Uns liegt nunmehr das übersetzte Urteil des Kassationsgerichtes in Italien vor, zu dem wir bereits berichtet haben. 

Aus diesem ergibt sich, dass der Verwaltungsrat in diesem Verfahren auch die Giorgio anwaltlich beriet und vertrat. Nach dem Urteil des Kassationsgerichtes, ergibt sich zunächst, dass das Berufungsgericht davon ausgeht, dass es zuständig ist und die Zuständigkeit in Bezug auf den Ort bestimmt wird, an dem sich der Sitz befindet, an dem die Planung, Konzeption und Leitung der kriminellen Aktivitäten stattfand. Das Gericht geht davon aus, dass eine kriminelle Vereinigung bestand. Das Gericht geht weiter davon aus, dass der Mitarbeiter die Giorgio sich an den kriminellen Handlungen beteiligt hat.

Im Weiteren erklärt das Gericht, dass die Betrugsvorwürfe nicht durch die Unterzeichnung individueller Verträge begrenzt sind. Das Gesamtbild der Handlungen lässt den Schluss zu, dass die Angeklagten gemeinsam darauf hinwirkten, Investoren irrezuführen und zu betrügen. Verjährung der Straftaten liegt nicht vor. Dieses bedeutet, dass der für den Rohgoldeinkauf der Gesellschaft zuständige, de Giorgio, bereits vorbestraft war, als man ihn mit dieser Aufgabe betraute.

Aus dem übersetzten Urteil ergeben sich wiederum viele Fragestellungen, die mit der Organisation der Geschäftsleitung der SGT zusammenhängen.

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: 

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Aktionären, Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen wie Derivest, Kaussen-Lingens u.w. gemacht. Die Kanzlei hat dabei eine breite Anzahl von Fallgruppen bearbeitet und Anleger in Schadensfällen wie INFINUS Schadenskomplex, UDI, Deutsche Lichtmiete, in Fällen der Gewährung von Nachrangdarlehen u.a. vertreten.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an. 

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