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Swiss Finance Group - Festgeldanlagen - was sollen Anleger machen

Für die Entgegenahme von Festgeld benötigt man eine Erlaubnis gemäß Kreditwesengesetz. Liegt diese nicht vor, darf eine Unternehmen solche nicht annehmen und ist verpflichtet diese rückabzuwickeln.

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Swiss Finance Group. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Über ihre Website swissfinance-group.com bietet es zudem ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Eine Swiss Finance Group wird von der BaFin nicht beaufsichtigt.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, findet man auf der Seite der BaFin.

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