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AKTUELLES

Swiss Gold Treuhand AG - Update für unsere Mandanten - wir waren vor Ort - Hilfe vom Anwalt

1.Vor Ort Besichtigung 

Wir waren in Zug und an den Stätten der Gesellschaften die in den Schadensfall involviert sind. Wir dürfen Ihnen berichten die SGT AG hat kein eigenes Büro, sondern ist in einem Briefkastensystem untergekommen. D.h. die Gesellschaft hatte einen Briefkasten, der auch für 35 weitere Briefkastenfirmen gedacht war.  Ein Büro konnten wir nicht finden, es war schlichtweg keines vorhanden.

Der Besuch bei der uneingeschränkten Revisionsstelle brachte nicht mehr Erkenntnis. Auch hier wieder ein Briefkasten und in den Räumen eines Bürocenters - in dem Gesellschaft untergekommen ist - hatte die Gesellschaft angeblich ihren Sitz. Wir waren in den Räumen und fanden außer einer Sekretärin keine Mitarbeiter, sondern nur leere Arbeitstische und keine Akten. Man teilte uns mit, dass man dort wohl die Buchhaltung vornehmen wollte, aber die Akten durch eine “Mitarbeiterin der SGT AG” abgeholt worden sind und bei einer Gesellschaft in Zürich gebucht werden. Wie die Gesellschaft heißt konnte man uns aber auch nicht sagen. 

Wir gehen davon aus, dass eine Kriminalinsolvenz vorliegt.

2. FINMA wurde nun tätig

Auf unser Betreiben hin, hat sich nun die FINMA (schweitzer Finanzmarktauficht) eingeschaltet und einen Untersuchungsbeauftragten eingesetzt, der Einzelunterschriftbefugnis hat und die Gesellschaft satt der bisherigen Organe vertritt. Den Organen (Verwaltungsrat ist mit superprovisorischer Verfügung vom 11.06.2024 die Verfügungsbefugnis entzogen worden. Wir haben uns für unsere Mandanten mit diesem in Verbindung gesetzt. 

3. Konkursamt

Wir haben für alle unsere Mandanten das Konkursamt über die Höhe der Forderungen unserer Mandantschaft unterrichtet.

4. Entscheid Konkursamt vom 11.06.2024

Wir erinnern uns : Das Konkursgericht Zug hat aufgrund Überschuldung der SGT AG das Gesuch auf Nachlassstundung abgelehnt und den Konkurs eröffnet. Dagegen legte die SGT AG Beschwerde ein.

Das Obergericht entschied über die Beschwerde und wies diese zurück. Aus der Begründung geht hervor, dass die Gläubiger der SGT AG überwiegend Kunden sind, die sich aus der Kundenliste per 31.12.2023 ergeben. Diese Kunden sind Forderungen der dritten Klasse im Konkurs. Vorrangige Gläubiger gibt es nicht. Die SGT hat sich bei der Stellungnahme zur Sanierung auf die SGB Vault berufen, die sich zur Sanierung verpflichtet hätte, 65 % ihres Gewinns der SGT AG zu übertragen. Die erste Zahlung sei im Jahr 2025 vorgesehen. Durch die Zahlungen der SGB Vault würden dann die Aktiven der SGT AG steigen.

Die SGB Vault würde die Sanierung unterstützen, da sie das gleiche Vertriebsnetz nutze und daher einen Reputationsschaden befürchten muss - man kann nur mit dem Kopf schütteln, denn die SGB Vault scheint das fortgesetzte Geschäftsmodell der SGT AG zu sein. Aus den Unterlagen der Entscheidung des Obergerichts geht auch hervor, dass die SGT AG vorgetragen hat, sie die monatlichen Kosten von 140.000 CHF auf 15.000 CHF reduziert habe. Durch diese Kostenreduzierung und die Gewinnabführungsverpflichtung der SGB Vault wolle man sanieren. Uns erschließt sich nicht, wozu eine Briefkastenfirma Kosten von monatlich 140.000 CHF hatte. Das Geld ging an die Verwaltungsräte (überwiegend).

Aus dem Sanierungsgesuch geht auch hervor, dass die Gesellschaft angab über Raffineriemaschinen im Wert von ca. 2 Millionen CHF zu verfügen und eine Liegenschaft mit einem Verkehrswert von ca. 600.000 CHF in Lugano. Aus der Begründung des Obergerichts geht auch hervor, dass die Gesellschaft Anwälte mit einer Klage beauftragt habe, die dazu dient einen Betrag in Höhe von 35 Millionen CHF einzuklagen in Dubai - es handelt sich dabei mit großer Wahrscheinlichkeit um das Konto, das die Gesellschaft in Dubai eröffnet hat und as die Journalistin Frau Roselli aufgedeckt hat.

Weiterhin geht hervor: die Gesellschaft klagt derzeit gegen die EGM SPA mit Sitz in Arezzo. Diese Gesellschaft hat wohl Zahlungen, die für die SGT AG gedacht waren, an eine Gesellschaft in der Rechtsform der Sarl umgeleitet, die ihren Sitz in Búrkina Faso hat. Durch diese Umlenkung der Zahlungen sind der SGT ASG wohl zweistelligen Millionenbeträge entzogen worden.

Das Obergericht schätzt alle diese “Maßnahmen” unter Berücksichtigung der Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit als nicht erfolgsversprechend ein. Insbesondere lassen diese Maßnahmen innerhalb einer Dauer von 32 Monaten (maximale Dauer der Nachlassstundung) eine Erfolgswahrscheinlichkeit nicht vermuten - anders ausgedrückt diese Maßnahmen sind nicht erfolgversprechend eine Sanierung durchzuführen.  Es ist völlig offen, ob und inwieweit die Sanierungsmaßnahmen überhaupt erfolgsversprechend sind und zu Erlösen führen.

Das Gericht führte aus, dass eine Sanierungsfähigkeit auch deshalb ausscheide, da 90 Millionen CHF Kundenverbindlichkeiten derzeit einem Bankguthaben von ca. 5 Millionen CHF gegenüberstehen. Es wurde auch ausgeführt, dass über 900 Gläubiger existent sind. Die Gesellschaft ist überschuldet.

Sie haben Fragen : gern sind wir für Sie da.

 

 

 

 

 

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