TH Mining AG - was sollen Anleger wissen?
Wir haben bereits über diese Gesellschaft - TH MINING AG - in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft und mit Sitz in der Schweiz berichtet. Hinter dieser Gesellschaft steht ein deutscher Staatsangehöriger - Thomas Hölscher, der auch als einziges Mitglied des Verwaltungsrates der AG eingetragen war.
Gegenstand der Gesellschaft war der Ankauf und der Verkauf von Bergbauunternehmen sowie Handel mit Produkten aus der Urproduktion , Bau und Betrieb von Unternehmen der digitalen Wertschöpfung. Thomas Hölscher leistete möglicherweise eine Sacheinlage in Höhe von 500.000 Tonnen Betonit, wofür er im Gegenzug 20 Mio. Namensaktien der Gesellschaft zeichnete.
Die Schweizer Finanzaufsicht hat eine superprovisorische Verfügung erlassen, nach der folgendes feststeht :
- Thomas Hölscher verfügte weder in der Vergangenheit noch aktuell über eine Bewilligung der FINMA, obwohl die Tätigkeit als Wertpapierhaus einer Bewilligung der FINMA gemäß Art. 5 Abs. 1 FINIG bedarf. Denn wer im Finanzbereich tätig ist darf eine Tätigkeit als Wertpapierhaus nur ausüben, wenn er über eine Bewilligung verfügt. Unabhängig davon besteht die Vermutung, dass er ohne Bewilligung mit tokenisierten Namensaktien handelte.
- Um festzustellen, ob eine unterstellungspflichtige Tätigkeit nach FINIG vorliegt, wird daher ein Untersuchungsbeauftragter eingesetzt, der die mutmaßliche Tätigkeit als Wertpapierhaus von Thomas Hölscher aufklären muss.
Der Untersuchungsbeauftragte ist auch damit beauftragt, die Verfügungen der gesperrten Bridge Wallet von Thomas Hölscher aufzuklären.
Rechtsfolge der supervisorischen Verfügung ist, dass Thomas Hölscher nicht mehr eine finanzmarktrechtliche bewilligungspflichtige Tätigkeit ausführen darf und keine Verfügungen mehr vornehmen darf.
Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Bankrecht & Kapitalmarktrecht