Im Versicherungsrecht beraten und vertreten wir bundesweit ausschließlich Versicherungsnehmer. Wir beraten und vertreten Sie,
- wenn Sie nicht wissen, ob Sie den Rückkaufswert oder die Leistungen aus Widerruf wählen sollen;
- wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung ablehnt;
- wenn Sie sich von Ihrer Lebensversicherung lösen wollen;
- wenn die Rechtsschutzversicherung den Deckungsschutz verweigert.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit besteht in der Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen durch Widerruf/Widerspruch. Nähere Angaben hierzu finden Sie in unserer Rubrik “Aktuelles”
- mehr Ertrag bei Widerruf als bei Kündigung durch Rückerstattung der Abschlusskosten
- für bestehende und beendete Verträge zwischen 1994 – 2007