Häufig finanzieren Käufer den Pkw-Erwerb über eine Bank, die mit den Automobilherstellern verbunden ist. 75 % aller Pkw-Neuzulassungen werden über Leasing- oder Finanzierungsmodelle auf die Straße gebracht. Dieser Finanzierungsbedarf wird in der Regel und überwiegend durch herstellerverbundene Banken und Leasinggesellschaften gedeckt. Exemplarisch sollen zwei Zahlen genannt werden: 1,58 Mio. Neufahrzeuge wurden 2017 im Wert von 41 Mrd. Euro finanziert oder verleast.
Durch unzureichende Pflichtangaben in der Widerrufsinformation können die Kunden die gezahlten Raten zurückfordern und das Auto zurückgeben. Dieses gilt für alle Verträge ab dem 10.06.2010. Mit der Finanzierung verbunden sind auch zivil- und bankrechtliche Fragestellungen für die Käufer.
Fallbeispiel: So wurde entschieden
In dem Fall, der vorgestellt wird und durch das Landgericht Berlin entschieden wurde, ging es um die Frage, ob ein Kunde ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde und ihm bei Vertragsschluss alle Pflichtangaben mitgeteilt worden sein, oder ob die Widerrufsinformation nicht vollständig erteilt war, mit der Folge, dass der Darlehensvertrag zum Zeitpunkt des Widerrufs widerruflich war.
Der Kläger hat als Verbraucher gehandelt. Er hat mit dem Darlehenskapital den Erwerb eines privat genutzten Fahrzeugs finanziert. Da ihm in dem Darlehensvertrag die Pflichtangaben nicht vollständig erteilt wurden, begann die Widerrufsfrist mangels vollständiger Erteilung der Pflichtangaben nicht.